Beförderungsbedingungen

    Beförderungsbedingungen

    1. Buchung und Vertragspartner:
    Die Buchung für eine Überfahrt kann bei jedem von den Reedereien anerkannten Reisebüro oder direkt bei der Generalagentur der Reedereien erfolgen. Die Reederei ist  die AB DFDS LISCO. Die Generalagentur der Reederei ist die DFDS LISCO GmbH. In Litauen erfolgt die Buchung bei der Reederei oder bei dem dortigen Agenten. In Lettland erfolgt die Buchung bei dem dortigen Agenten. Der Vertrag über die Beförderung kommt zwischen dem Passagier und der Reederei zustande, wenn dem Passagier die Buchungsbestätigung zugeht. Der Passagier ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung nach Erhalt zu prüfen und inhaltliche Beanstandungen unverzüglich mit dem Absender der Buchungsbestätigung zu klären.

    2. Bezahlung:
    Der Reisepreis ist bis spätestens 28 Tage vor der Abfahrt zu überweisen. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Abfahrt erfolgen, ist der Reisepreis mit Erhalt der Rechnung und der Buchungsbestätigung fällig. Ein Ticket in Papierform wird nicht mehr erstellt. Die Buchungsbestätigung wird nach Bezahlung innerhalb der Zahlungsfrist automatisch zum Ticket. Für den Fall, dass der Reisepreis nicht zutreffend ermittelt wurde, oder sich die Transportbedingungen geändert haben, behält sich die Reederei das Recht vor, den zutreffenden Reisepreis spätestens beim Check-In nachzufordern.

    3. Reisepreis:
    Alle Preise gelten pro Person oder Fahrzeug, es sei denn, es ist im Prospekt/Fahrplan etwas anderes ausgewiesen.  Die Fährtickets sind nicht
    übertragbar und gelten ausschließlich für die namentlich eingetragenen Personen
    und an den eingetragenen Daten. Ein Minibus wird als Personenfahrzeug angesehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) im Fahrgastraum befinden sich Sitze und Fenster, b) im Fahrgastraum befinden sich ausschließlich private Utensilien und keine Transportgüter für Dritte.

    4. Reiserücktritt:
    Der Passagier kann vor dem Abfahrtsdatum von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Reisebüro oder der Generalagentur zu erklären. Im Falle der Stornierung der Kabine oder des Fahrzeugs sind  durch den Passagier folgende Stornogebühren an die Reederei zu zahlen: Vom 14.-7. Tag vor dem Abfahrtsdatum 10 % des Reisepreises, vom 6. Tag - 24 Stunden vor dem Abfahrtsdatum 50 % des Reisepreises. Weniger als 24 Stunden vor der Abfahrt sind 80 % des Reisepreises zu zahlen. Die Stornierung muss spätestens einen Tag nach Reisedatum erfolgen. Ansonsten ist eine Erstattung nicht mehr möglich.  Gruppenreise: Der Passagepreis ist spätestens 14 Tage vor Abfahrt zu zahlen. Für Gruppen werden im Falle der Stornierung  folgende Gebühren erhoben: : Vom 29.-7. Tag vor dem Abfahrtsdatum 25 % des Reisepreises, vom 6. Tag - 24 Stunden vor dem Abfahrtsdatum 50 % des Reisepreises. Weniger als 24 Stunden vor der Abfahrt sind            80 % des Reisepreises zu zahlen.

    5. Umbuchungen/Ersatzpersonen:
    Wird vor dem Abfahrtsdatum eine Terminänderung vorgenommen oder soll eine Ersatzperson an die Stelle der
    gebuchten Person treten, wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 €
    pro Person erhoben.

    6. Fahrgelderstattung:
    Das Ticket ist einen Monat von dem Reisedatum an unter
    Berücksichtigung zwischenzeitlicher Preisänderungen gültig und kann gegen Gebühr für ein anderes Reisedatum im Folgemonat genutzt werden. Wenn die umgebuchte Reservierung storniert wird, gilt das Umbuchungsdatum als das Stornierungsdatum bezogen auf das ursprüngliche Reisedatum. Eine Erstattung ist bei Umbuchung in  eine günstigere Kategorie nicht möglich. Umgebuchte Tickets werden nicht erstattet.

    7. Höhere Gewalt:
    Wird die Überfahrt durch höhere Gewalt (Krieg, Eis,
    Schiffsschaden, Streik, Schwierigkeiten beim Festmachen) behindert oder annulliert,
    kann der Passagier im Ausschiffungshafen oder in jedem anderen geeigneten Hafen
    ausgeschifft werden. Der Passagier hat das Recht, eine Erstattung des
    Passagepreises zu erbitten. Der entsprechende Nichtantritt der Reise muss in
    schriftlicher Form und vom Passagier rechtsgültig unterschrieben gegenüber der
    Reederei oder dem Generalagenten erklärt werden.

    8. Reisepapiere:
    Für Reisen nach Litauen und Lettland genügt für Staatsangehörige eines EU-Landes ein Personalausweis oder ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten zum Zeitpunkt der Einreise. Kinder benötigen einen eigenen Reiseausweis mit Lichtbild. Reisende, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen, sind gehalten, sich zeitig bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes über die einzuhaltenden Pass- und Visumserfordernisse einschließlich Fristen zur Einholung dieser Dokumente sowie über gesundheitliche Formalitäten zu erkundigen. Für die Einreise nach Russland beachten Sie bitte die geltenden Pass- und Visabestimmungen, für deren Einhaltung jeder Passagier selbst verantwortlich ist. Informationen erhalten Sie bei der Botschaft der russischen Förderation in Deutschland:   www.russische-botschaft.de Die Reedereien haben das Recht, jedoch nicht die Pflicht, die Gültigkeit der erforderlichen Dokumente zu prüfen.

    9. Recht und Gerichtsstand:
    Streitigkeiten über das Zustandekommen sowie aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Passagier und der Reederei geschlossenen Beförderungsvertrag werden ausschließlich durch die Gerichte am Sitz der Reederei in Litauen entschieden. Auf den Beförderungsvertrag und sein Zustandekommen sowie die außervertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Passagier und der Reederei findet ausschließlich litauisches Recht  Anwendung.

    10. Haftung:
    (1) Die Haftung der Reederei bestimmt sich nach dem Athener Übereinkommen in seiner jeweils bei Vertragsschluß geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen. Der gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Athener Übereinkommens erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Athener Übereinkommens haftet die Reederei nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen des litauischen Rechts. Für nicht von dem Athener Übereinkommen erfasste etwaige Ansprüche des Passagiers ist die Haftung in jedem Fall auf den Reisepreis beschränkt. (2) Angestellte, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter der Reederei oder von der Reederei beauftragte Dritte sind unter keinen Umständen gegenüber dem Passagier für Tod, Verletzungen, Krankheit, Verlust, Schäden, Verspätungen oder sonstwie haftbar, sofern die den Schaden verursachende Person in Erfüllung ihrer Aufgaben gegenüber der Reederei oder im Zusammenhang damit gehandelt hat. Außerdem soll jede Bedingung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss und Freiheit, die der Reederei zusteht und jedes Recht, jede Ausnahme von der Haftung, jede Einrede oder Einwendung jeglicher Art, auf die sich die Reederei berufen können, auch jedem Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter sowie jedem von der Reederei beauftragten Dritten, der sich wie oben ausgeführt verhält, zustehen und ihn schützen. Für die Zwecke aller vorstehenden Regelungen dieser Klausel kontrahiert die Reederei mit dem Passagier als Vertreter solcher Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und von der Reederei beauftragten Dritten, die als Vertragsparteien des mit dem Passagier bestehenden Vertrages anzusehen sind. Die Reederei ist berechtigt, von dem Passagier den Betrag oder die Beträge zu verlangen, die der Passagier von einem Mitarbeiter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen, Vertreter oder beauftragten Dritten der Reederei für den Tod, Krankheit, Verletzung, Verlust, Verzögerung, Schaden oder aus anderem Grunde erhalten hat oder verlangen kann.

    11. Abfertigung:
    Pkw und Busse müssen 3 Stunden vor Abfahrt verladebereit sein. Später eintreffende Passagiere und Fahrzeuge werden als nicht gebucht angesehen und in der Reihenfolge anderer nicht angemeldeter Passagiere und Fahrzeuge nach Möglichkeit befördert. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten des Autodecks während der Seereise nicht gestattet. Für die Abfertigung auf der Strecke Sassnitz-Baltijsk muss der Agentur der Reederei zwei Tage vor Reisebeginn eine Kopie der Seiten des Reisepasses mit dem Foto und dem gültigen Visum vorliegen. Vor Reiseantritt der Passage von Baltijsk nach Sassnitz müssen alle Passagiere ohne russiche Staatsangehörigkeit spätestens einen Tag vor Reisebeginn unbedingt das Büro von DFDS LISCO in Kaliningrad aufsuchen, um die Zufahrts-/Zugangsberechtigung für Baltijsk in Empfang zu nehmen. Ohne dieses Dokument ist eine Zufahrt/ein Zugang zum Hafen Baltijsk nicht möglich. Ausschließlich Passagiere mit russischer Staatsangehörigkeit können direkt nach Baltijsk fahren. Alle Passagiere müssen am Abreisetag mindestens 4 Stunden vor Abfahrt im Terminal von Baltijsk sein, um vor der Einschiffung die Grenz- und Zollkontrollen zu passieren.

    12. Sicherheitskontrolle:
    Aus Sicherheitsgründen muss eine evtl. Durchsuchung/ Kontrolle von Personen, Gepäck oder Fahrzeugen zugelassen werden. Wird diese abgelehnt, hat die Reederei das Recht, den Passagier und/oder das Fahrzeug ohne Rückzahlung des Reisepreises von der Beförderung auszuschließen.

    13. Buchung:
    Buchungen sollten möglichst frühzeitig vorgenommen werden. Dabei sind der volle Name, die Geburtsdaten, die Passnummer sowie die Staatsangehörigkeit sämtlicher gebuchter Passagiere anzugeben. Bei Buchung der Strecke Sassnitz-Baltijsk muss der Agentur der Reederei zwei Tage vor Reisebeginn eine Kopie der Seiten des Reisepasses mit dem Foto und dem gültigen Visum vorliegen. Bei Fahrzeug-Buchungen sind Fahrzeugtyp, Länge und Kennzeichen anzugeben. Der Passagier trägt die Verantwortung für alle Nachteile, die sich aus unzutreffenden Angaben ergeben.

    14. Zahlungsmittel:
    An Bord werden EURO, LITA und LAT (je nach Route) akzeptiert.

    15. Reisegepäck:
    Jeder Passagier kann 0,5 cbm Kabinengepäck mit sich führen. Für Übergepäck wird der gültige Frachttarif berechnet. Gegenstände müssen mit Namen und Anschrift des Passagiers und dem Bestimmungsort gekennzeichnet werden.

    16. Beförderung:
    Die Reederei behält sich das Recht vor, bei zwingenden Gründen Abfahrten zu stornieren oder Kabinenplätze umzutauschen. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. Die Reederei wird sich um Ersatzbeförderung bemühen. Für Abfahrts- und Ankunftszeiten übernimmt die Reederei keinerlei Gewähr. Radioaktive, ätzende, entflammbare und riechende Materialien und Flüssigkeiten können nur nach Vereinbarung mit und Erlaubnis von der Reederei befördert werden. Es ist untersagt, Waffen, Drogen oder andere im Ankunftsland gesetzlich verbotene Dinge zu befördern.

    17. Beförderung von lebenden Haustieren:
    Lebende Haustiere dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der Reederei und auf eigene Verantwortung des Passagiers in dafür geeigneten Behältern an Bord gebracht werden. Die Mitnahme von Haustieren setzt die Buchung einer ganzen Haustierkabine voraus. Haustiere müssen in Käfigen transportiert werden oder an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Haustüre dürfen nicht im Bett schlafen. Für auf der Reise mitgeführte Haustiere sind besondere Zoll- und Einreisebestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung jeder Passagier selbst die Verantwortung trägt. Informationen hierüber sind bei den diplomatischen Vertretungen des Reiselandes erhältlich.

    18. Uhrzeit:
    Die Bordzeit auf den Schiffen der Reederei ist litauische / lettische Zeit, d.h. Mitteleuropäische Zeit plus 1 Stunde. Alle Abfahrtszeiten sind lokale Zeiten.

    19. Versicherungen:
    Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie eine Reisegepäck-, Reise- Unfall-, Reisehaftpflicht-, Reisekrankenversicherung sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.

    20. Sonstiges:
    Alle personenbezogenen Daten, die Sie zur Abwicklung Ihrer Reise   zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Mündliche Absprachen sind meist  nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus diesem Grunde können mündliche Absprachen nur dann anerkannt werden, wenn sie schriftlich durch die Reederei bestätigt worden sind. Die Korrektur von Druckfehlern oder offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten.