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Breite |
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Bei Einheiten, die 2,60 m überschreiten, gelten folgende Überbreiteneinteilungen. Diese können auf Anfrage kalkuliert werden. |
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2,61 m - 3,00 m + 25% auf die Basisrate |
| 3,01 m - 3,50 m + 50% auf die Basisrate |
| 3,50 m - 4,00 m + 75% auf die Basisrate |
| 4,00 m - auf Anfrage |