Gefahrengüter

    Bei der Verschiffung von Gefahrengütern werden Zuschläge pro Einheit berechnet.

    Die Trennung von Gefahrengütern, verpackt in vorgeschriebenen Behältnissen, muss gemäß den allgemeinen und bestimmten Anforderungen für Abtrennung erfolgen, wie im IMDG Code beschrieben.

    Bei der Verschiffung von Gefahrengüter, bitten wir Sie, uns die Dokumente min. 24 Stunden vor dem Transport zur Überprüfung und Anmeldung zuzusenden.

    Extrakosten, wie Gegenwart der Feuerwehr oder jede andere spezielle Anwesenheit, müssen vereinbart und einzeln abgerechnet werden.

    Der Gefahrengüterzuschlag ist nicht von BAF und WAF abhängig.